Eingang des Amtsgericht Delbrück Eingangsbereich des Amtsgericht Delbrück
Quelle: Amtsgericht Delbrück
Hinweis auf Sicherheitsmaßnahmen

Am Eingang zum Hauptgebäude des Amtsgerichts Delbrück finden zur allgemeinen Sicherheit ständige Zutrittskontrollen statt. Es muss daher gegebenenfalls mit Wartezeiten gerechnet werden. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Vor allem zu den Stoßzeiten zwischen 08:30 Uhr und 12:00 Uhr können diese bis zu 15 Minuten betragen. Rechnen Sie diese mögliche Wartezeit bitte unbedingt ein, damit Sie pünktlich zum Termin erscheinen und damit mögliche Nachteile einer Verspätung vermeiden können.

Sie können auch selbst dabei mithelfen, die Wartezeiten zu verkürzen, indem Sie die nachfolgend aufgezählten Gegenstände, die Sie nicht ins Gerichtsgebäude mitnehmen dürfen, erst gar nicht mit sich führen:

Waffen jeder Art (Schuss-, Schlag- und Stichwaffen- auch Taschenmesser-, sonstige gefährliche Gegenstände) und Foto-, Film- und Tonbandgeräte.

 

Nichtraucherschutz

Am 01.01.2008 ist das Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten.

Gemäß § 3 Absatz 1 dieses Gesetzes ist damit das Rauchen im gesamten Gerichtsgebäude verboten. Ein Raucherraum ist nicht eingerichtet.